Gelenkköpfe sind einbaufertige Maschinenelemente, die nach DIN ISO 12240 (früher DIN 648) genormt sind. Sie werden für Lagerungen eingesetzt, wo Bewegungen zwischen Welle und Gehäuse notwendig sind und wo Bewegungen nicht geradlinig verlaufen.
Maßreihen: K und E
Ausführung: Mit Innen- oder Außengewinde, wartungspflichtig oder wartungsfrei, Stahl oder NIRO (rostfreier Stahl), mit oder ohne Abdichtung, mit oder ohne Gewindebolzen
Material: Gehäuse aus Automatenstahl 9SMnPb28K, Vergütungsstahl C22 / C45 oder 42CrMo4 oder rostfreiem Stahl 1.4057; Lagerschale aus Sondermessing CuZn38Al1, Sonderbronze CuSn8, Automatenstahl 9SMnPb28K oder rostfreiem Stahl 1.4301 / 1.4571 mit eingeklebtem PTFE-Gewebe; Innenring aus Wälzlagerstahl 100Cr6 oder rostfreiem Stahl 1.4034 / 1.4404
Größen: Bohrungsdurchmesser von 2 bis 80 mm
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Hydraulik-Gelenkköpfe nach DIN 24555 / ISO 8133 oder DIN 243.
Ausführung: Mit Innen- oder Außengewinde; Gelenklager nachschmierbar, mit beidseitiger Verstemmung oder Sicherungsringen fixiert; Einsatz für Norm-Hydraulikzylinder, 160 bar nach ISO 6020/2; Einsatz für geringste Anlenkabstände bei maximaler Hubausnutzung oder bei zweifach wirkenden Hydraulikzylindern; zum Anschweißen auf Kolbenstangenenden oder auf Hydraulikzylinderböden
Material: Gehäuse aus Vergütungsstahl C45 geschmiedet, Sphäroguss GS400 oder rostfreiem Stahl 1.4401 / 1.4404 oder 1.4301; wartungspflichtiges Stahl/Stahl Lager
Größen: Bohrungsdurchmesser von 10 bis 200 mm
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